UNTER AUFLAGEN WIEDER MÖGLICH: öffentliche Gottesdienste im Mai

UNTER AUFLAGEN WIEDER MÖGLICH: öffentliche Gottesdienste im Mai

UNTER AUFLAGEN WIEDER MÖGLICH: öffentliche Gottesdienste im Mai

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UNTER AUFLAGEN WIEDER MÖGLICH: öffentliche Gottesdienste im Mai

Die vorsichtigen Lockerungen der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus machen auch öffentliche Gottesdienste im Kirchenkreis Neukölln unter Auflagen wieder möglich. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun wieder in unseren Kirchen zusammenkommen können“, sagt Dr. Christian Nottmeier, Superintendent im Ev. Kirchenkreis Neukölln. „Gottesdienst haben wir auch in den vergangenen Wochen gefeiert, in Hausandachten, Videogottesdiensten oder Audioandachten. Der Verzicht auf den physischen Kontakt ist vielen Menschen dennoch sehr schwer gefallen.“    

Die Entscheidung, ob eine Gemeinde die Möglichkeit, Gottesdienst zu feiern, bereits wieder wahrnimmt, trifft der jeweilige Gemeindekirchenrat. Viele Gemeinden befinden sich zur Zeit noch in diesem Abstimmungsprozess.

Die Gemeinde Rixdorf hat sich bereits dafür entschieden und wird am Sonntag, dem 10. Mai, um 11 Uhr einen musikalischen Gottesdienst in der Magdalenenkirche anbieten. In diesem Gottesdienst wird voraussichtlich ein kleiner Chor (6-8 Menschen), auf der Empore mit genügendem Abstand verteilt, singen. Gemeindegesang wird nicht stattfinden. Die Johann-Christoph-Blumhardt-Kirche öffnet zu Himmelfahrt ihre Türen.

Die Gemeinde Königs Wusterhausen wird am Sonntag, dem 10. Mai, um 10.30 Uhr einen Gottesdienst in der Kreuzkirche anbieten – unter der Voraussetzung, dass die Verordnung so weiter Bestand hat. Auch die Martin-Luther-Kirche in Zeuthen öffnet am 10. Mai ihre Türen. Hier findet um 10 Uhr ein Sprengelgottesdienst für die Gemeinden Wildau und Zeuthen statt.

Weitere Gottesdienste im Kirchenkreis Neukölln ab dem 8. Mai finden Sie hier:

In allen Kirchen gelten besondere Schutzmaßnahmen: die Teilnahme ist nur bis zu maximal 50 Teilnehmenden erlaubt, Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern sind einzuhalten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Auch die Hygieneempfehlungen der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) werden umgesetzt. „Der Schutz gefährdeter Menschen hat für uns weiterhin oberste Priorität“, so Superintendent Nottmeier, „wir werden alles tun, um das Ansteckungsrisiko so klein wie möglich zu halten.“ Der Kirchenkreis empfiehlt den Gemeinden daher, auf die Feier des Abendmahles weiter zu verzichten.

 

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